Die große steirische Wohnraumoffensive

Leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen hat für uns Priorität. Mit der „Sanierungsförderung NEU“ und der großen Reform der Geschoßbauförderung haben wir neben vielen weiteren Maßnahmen in der Wohnbauförderung bereits große Pakete umgesetzt. Aber wir sind noch lange nicht fertig mit dem Thema „Wohnen“! Denn wir sind fest davon überzeugt, dass nicht nur Wohnen leistbar bleiben und leistbarer werden soll, sondern auch, dass Eigentum für junge Menschen wieder möglich sein muss!

Wir wollen auch in Zukunft leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen für die Steirerinnen und Steirer ermöglichen. Mit der großen steirischen Wohnraumoffensive haben wir in einem Fünf-Punkte-Plan eine kraftvolle Antwort auf diese Herausforderungen gefunden. Von der Förderung junger Familien über die Unterstützung zur Errichtung und Sanierung eines Eigenheimes mithilfe günstiger Landesdarlehen bis hin zu attraktiven Förderungen für thermische Sanierungen und günstige Mietwohnungen können alle Steirerinnen und Steirer profitieren – egal wie sie wohnen.

Mit einem ambitionierten Umsetzungsplan sollen in den nächsten Monaten die Voraussetzungen für die Wohnraumoffensive geschaffen werden, sodass Förderungen ab 1. September 2024 beantragt werden können.

Jungfamilien-Bonus

Künftig wird es einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer Einmalzahlung geben. Wer als Jungfamilie (mindestens ein/e Ehepartner/in unter 35 Jahre und beide unter 40 Jahre) bzw. deren gleichgestellter Familienformen erstmals die für die Familie erforderlichen Wohnräume oder für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände erwirbt, kann den Jungfamilien-Bonus beanspruchen. Die Hausstandsgründung darf grundsätzlich nicht länger als ein Jahr zurückliegen und kann für Miet- und Eigentumsobjekte gleichermaßen in Anspruch genommen werden.

Eigenheimförderung

Die Eigenheimförderung wird deutlich attraktiviert. Künftig stellt das Land Steiermark nicht mehr nur für die Neuerrichtung eines Eigenheimes, sondern auch für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes deutlich höhere Landesdarlehen, nämlich bis zu 200.000 Euro, zur Verfügung. Das Landesdarlehen wird zudem auf ein gestaffeltes Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit und damit niedrigeren Annuitäten umgestellt. Die Verzinsung beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent und steigt auf maximal 1,5 % in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.

Geschossbauförderung

Um das Angebot an leistbaren Wohnungen in der Steiermark weiter zu erhöhen und damit auch Mieten günstiger zu machen, werden mit dem Geschoßbauturbo – neben und mit den gleichen Förderkonditionen der erst unlängst zukunftsfit reformierten Geschoßbauförderung – zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau errichtet. Damit werden in den nächsten drei Jahren insgesamt mehr als 5.500 neue geförderte Miet-, Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption in der Steiermark auf den Weg gebracht, welche nicht nur leistbar, sondern auch ökologisch und hochwertig sind.

Sanieren für alle

Steirerinnen und Steirer mit besonders niedrigen Haushaltseinkommen (unterste drei Einkommensdezile) werden für die thermische Sanierung ihres Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses über die neue Sonderförderung „Sanieren für Alle“ mit einer Sanierungsförderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Damit wollen wir allen Steirerinnen und Steirern die Möglichkeit geben, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und Energiekosten einzusparen. Mit dieser vorerst bis Ende 2025 befristeten Sonderförderung sollen neben den bestehenden Sanierungsförderungen rund 750 Eigenheime zusätzlich klimafit saniert werden.

Sonderförderung für thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau

Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzlich 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden. Wie Erfahrungswerte aus ähnlichen Sonderförderprogrammen der Vergangenheit zeigen, reduziert sich dadurch der Energiebedarf einer Wohnung massiv und spart den Mieterinnen und Mietern bares Geld bei der Betriebskostenabrechnung.